Altersversorgung und Versorgungswerke
Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wie Sie das umsetzen, entscheidet über Aufwand, Haftung und Wirkung – und wer selbst in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, hat damit noch keine Vorsorge für sein Unternehmen.
Worum es geht
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Für Arbeitgeber ist das zunächst eine Pflicht – richtig aufgesetzt wird daraus ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
Für Inhaber, Partnerinnen und Geschäftsführer stellt sich die Frage ein zweites Mal, nur anders: Was bleibt nach dem Berufsleben, und was passiert mit dem Unternehmen, wenn jemand vorher ausfällt?
Wenn Sie in einem berufsständischen Versorgungswerk sind
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und andere Kammerberufe sind in ihrem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Das ist eine solide Grundlage – und wird regelmäßig mit einer vollständigen Altersversorgung verwechselt.
Drei Punkte, die dabei untergehen:
Das Versorgungswerk versorgt Sie, nicht Ihre Kanzlei. Ihre angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort nicht erfasst. Deren Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht unabhängig davon und muss im Betrieb geregelt werden.
Die Lücke liegt meist nicht im Alter, sondern davor. Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit fallen in den Satzungen sehr unterschiedlich aus, und häufig greifen sie erst bei vollständiger Aufgabe der Berufstätigkeit. Wer teilweise weiterarbeitet, steht unter Umständen ohne Leistung da.
Beiträge und Leistungen sind nicht beliebig steuerbar. Was an Zusatzvorsorge sinnvoll ist, hängt davon ab, was die Satzung Ihres Werkes vorsieht – und das unterscheidet sich von Kammer zu Kammer. Wir sehen uns Ihre konkrete Satzung an, bevor wir über Produkte sprechen.
Die fünf Durchführungswege
Das Gesetz kennt fünf Wege. Welcher passt, hängt von Betriebsgröße, Bilanz und davon ab, wie viel Verwaltung Sie tragen wollen.
Direktversicherung – der in kleineren und mittleren Betrieben übliche Weg: überschaubar, bilanzneutral, einfach zu verwalten. Für die meisten Kanzleien und Büros der sinnvolle Einstieg.
Pensionskasse – überbetrieblicher Versorgungsträger, oft über Branchen- oder Gruppenlösungen organisiert.
Pensionsfonds – freiere Anlage als die Pensionskasse, dafür schwankungs- anfälliger; vor allem bei der Auslagerung bestehender Zusagen interessant.
Unterstützungskasse – kommt dort ins Spiel, wo die steuerlich geförderten Höchstbeträge der versicherungsförmigen Wege nicht mehr reichen, etwa bei Versorgungszusagen an Geschäftsführer.
Direktzusage, auch Pensionszusage – die Zusage des Arbeitgebers selbst. Sie erscheint in der Bilanz, braucht eine Rückdeckung und eine saubere Verpfändung, und sie bleibt dem Unternehmen über Jahrzehnte erhalten. Der Weg mit den größten Gestaltungsmöglichkeiten und dem größten Pflegebedarf.
Versorgungswerke der Branchen
Für viele Branchen gibt es gemeinschaftlich getragene Versorgungswerke, etwa MetallRente für die Metall- und Elektroindustrie oder vergleichbare Einrichtungen in Chemie, Klinik und Handwerk. Sie bündeln die Nachfrage vieler Betriebe und bieten deshalb Konditionen und vereinfachte Annahmeverfahren, die ein einzelner Betrieb so nicht bekommt.
Ob ein solches Werk für Sie offensteht, hängt an Branche, Tarifbindung und Beschäftigtenzahl. Das klären wir vorab – nicht jedes Werk nimmt jeden Betrieb auf.
Sonderkonzepte für beratende Berufe
Für Kanzleien, Steuerberatungen und Beratungsgesellschaften gibt es Rahmenvereinbarungen, die auf diese Berufsgruppen zugeschnitten sind. Typische Vorteile gegenüber dem Einzelvertrag:
- vereinfachte Gesundheitsprüfung ab einer bestimmten Zahl teilnehmender Personen
- bessere Konditionen durch die Bündelung mehrerer Betriebe
- aufeinander abgestimmte Bausteine für Alter, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene
- Verwaltung, die zu kleinen Einheiten passt, in denen niemand eine Personalabteilung hat
Welche dieser Konzepte Ihnen offenstehen, prüfen wir mit Blick auf Ihre Berufsgruppe und Ihre Mitarbeiterzahl.
Für Inhaber und Geschäftsführer
Versorgung über die eigene Gesellschaft. Geschäftsführende Gesellschafter können sich eine Versorgung zusagen lassen. Das ist steuerlich reizvoll und gestalterisch anspruchsvoll – die Anerkennung hängt an Formalien, und Fehler fallen oft erst bei der Betriebsprüfung auf.
Bestehende Pensionszusagen. Viele Zusagen aus früheren Jahren sind heute unterdeckt, weil die Rückdeckung weniger erwirtschaftet hat als gerechnet. Das belastet die Bilanz und stört bei jeder Unternehmensnachfolge. Was sich auslagern, einfrieren oder anpassen lässt, sehen wir uns an, bevor ein Käufer danach fragt.
Der Übergang. Eine Versorgung, die zur Nachfolge passt, ist etwas anderes als eine, die nur zum Renteneintritt passt. Wer sein Unternehmen übergeben will, sollte das früh mitdenken.
Worauf es bei der Gestaltung ankommt
Zuschusspflicht. Arbeitgeber müssen einen Zuschuss von 15 Prozent leisten, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Seit 2022 gilt das nicht mehr nur für neue Vereinbarungen, sondern auch für alle Altverträge. Viele Betriebe haben das bis heute nicht nachgeholt.
Versorgungsordnung. Eine schriftliche Regelung legt fest, wer was bekommt. Ohne sie entstehen Ungleichbehandlungen – und daraus Ansprüche.
Haftung des Arbeitgebers. Die Zusage bleibt bestehen, auch wenn der Versorgungsträger weniger leistet als erwartet. Das Gesetz nennt das die Einstandspflicht des Arbeitgebers (§ 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG). Die Auswahl des Anbieters ist deshalb keine Preisfrage, sondern eine Haftungsfrage.
Verwaltung. Ein- und Austritte, Elternzeit, Wechsel des Arbeitgebers – ein gutes Konzept ist eines, das im Alltag ohne Sonderfälle funktioniert.
Was wir für Sie tun
Wir nehmen auf, was vorhanden ist – im Betrieb und bei Ihnen persönlich –, wählen mit Ihnen den passenden Durchführungsweg und bringen die Musterunterlagen der Versorgungsträger bei. Die rechtliche Ausgestaltung der Versorgungsordnung gehört in die Hand Ihrer Rechtsanwältin, Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Steuerberatung – wir stimmen uns mit ihnen ab und liefern zu, was aus Sicht der Versorgung hineingehört.
Die laufende Betreuung übernehmen wir: für Sie und für Ihre Beschäftigten.
Sprechen wir über Ihre Risiken.
Rufen Sie an unter 030.57711410 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.